
Natur- und Artenschutz im Windpark Dorf Zechlin.
Kleinstmögliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
Windenergieanlagen können Auswirkungen auf die Pflanzenwelt sowie verschiedene heimische Tierarten haben und einen Eingriff in ihren Lebensraum darstellen. Wir versuchen, die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Zudem prüfen wir vorab, welche Tierarten vor Ort leben und ob sie durch Errichtung und Betrieb unserer Anlagen in der Gemarkung Dorf Zechlin gestört werden. Falls ja, werden Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen.
Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögeln
Während unserer Planung haben unabhängige Gutachter die in dem Gebiet lebenden Vogelarten gemäß den Vorgaben des (Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen) eingehend beobachtet und erfasst. Die Gutachter haben unter anderem das Vorkommen von kollisionsgefährdeten oder störungsempfindlichen Brutvogelarten sowie von Zug- und Rastvogelarten in der Umgebung untersucht. Dabei haben sie festgestellt, dass mit Blick auf die hier lebenden Vögel keine artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. AGW-Erlasses 2023
Während der Bauphase werden zu Brutzeiten der bodenbrütenden und der in Gehölzen brütenden Arten das Baufeld und zu rodende Bäume und Hecken auf mögliche Bruten kontrolliert, sodass kein Unglück passiert. Zudem wird der Bau zu Brutzeiten vermieden.
Berücksichtigung von Fledermäusen und Reptilien
Weiterhin wurden auch Erfassungen der Fledermausquartiere im Umfeld des Windparks und der möglichen Zuwegungen durchgeführt. Gemäß diesen Untersuchungen werden keine Bäume gerodet, in denen sich Fledermaushöhlen befinden. Dennoch sehen wir aufgrund der Lage der geplanten Anlagen in einem Waldgebiet die vorsorglichen Abschaltzeiten gemäß AGW-Erlass 2023 vor, um einen angemessenen Fledermausschutz zu gewährleisten. Es ist bekannt, zu welchen Wetterbedingungen (unter anderem Jahreszeit, Temperatur, Regen) Fledermäuse fliegen. Bei diesen Bedingungen werden die Windenergieanlagen konsequent abgeschaltet.
Überdies kann ein Vorkommen von Zauneidechsen im Vorhabengebiet derzeit nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird das gesamte Gebiet gesichtet und das Vorkommen aufgezeichnet. Falls dies auch bis zur Bauphase nicht ausgeschlossen werden kann, so ist vor Beginn der Aktivitätszeit der Zauneidechse beiderseits der betroffenen Zuwegungen, Baufelder und Lagerungsflächen ein Reptilienschutzzaun zu errichten. Dieser bleibt während der gesamten Bauzeit funktionsfähig und ermöglicht das gezielte Abfangen und Umsetzen der Tiere in andere Bereiche durch qualifiziertes Fachpersonal.
Weitere naturschutzrechtliche Themen besprechen wir während des Genehmigungsverfahrens auch mit der zuständigen Naturschutzbehörde.
Der NaturSchutzFonds Brandenburg
Mit der Errichtung von Windenergieanlagen gehen auch Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einher, die sich nicht immer vollständig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensieren lassen. Wir bemühen uns, Sichtachsen und Höhenunterschiede in unserer Planung zu berücksichtigen, aber manchmal müssen verschiedene Einflüsse abgewogen werden. Für eine mögliche, verbleibende visuelle Beeinträchtigung leisten wir eine Ersatzzahlung an die . Die Stiftung verwaltet diese Ersatzzahlungen und stellt sie für Naturschutzprojekte in ganz Brandenburg zur Verfügung. Dabei unterstützt die Stiftung insbesondere Projekte in den von Ersatzzahlungen aus Windenergie betroffenen Gemeinden – in diesem Fall die Gemeinden Wittstock/Dosse und Rheinsberg. Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
„Wind im Wald“ – Gerodete Flächen werden wieder aufgeforstet
Die Potenzialfläche liegt am Rande der Ruppiner Heide und beinhaltet zum einen eine Freifläche, zum anderen den Abschnitt eines Forsts. Das Gesamtkonzept beinhaltet eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Menschen und Umwelt. Um die größtmögliche Entfernung zu den umliegenden Wohnsiedlungen einhalten zu können, ist die Planung der sechs Windenergieanlagen auf kiefernforstlich bewirtschafteten Flächen in der Gemarkung Dorf Zechlin notwendig. Dies erfordert teilweise die Rodung von Forstflächen an den Anlagenstandorten, die wir allerdings durch den Austausch mit unabhängigen Forstsachverständigen auf das Mindeste reduzieren können.
Wenngleich für den Windpark Flächen des Kiefernforstes gerodet werden müssen, gehen dennoch keine Waldflächen verloren. Sämtliche Rodungen werden kompensiert, indem in gewissen Abständen zu den Windenergieanlagen hochwertige und klimaresistente Waldstrukturen wie Laub- oder Mischwald aufgeforstet werden. Auch solche Flächen, die nicht dauerhaft für den Betrieb der Anlagen frei von Bewuchs zu halten sind, werden nach der Bauphase wieder der natürlichen Vegetation überlassen.
Weiterhin belegen , dass die CO2-Einsparung von Windenergieanlagen im Vergleich zur verlorenen CO2-Aufnahme durch die zu rodende Waldfläche mehr als 1.000-mal so hoch ist. Studien
Wir beugen der Waldbrandgefahr vor
Während unserer Planungen berücksichtigen wir bereits die mögliche Waldbrandgefahr im Zusammenhang mit den sechs Windenergieanlagen. So verfügen die Anlagen selbst über technische Einrichtungen, die die Gefahr der Brandentstehung mindern und beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte automatisiert eine Meldung an die Fernüberwachung senden. Es ist auch dafür gesorgt, dass sich – im sehr unwahrscheinlichen Havariefall – die Windenergieanlagen selbst löschen können.
Schon im Voraus wurde ein Gutachten zum Einfluss der sechs Windenergieanlagen auf das bereits installierte automatisierte Waldbrandfrüherkennungssystem erstellt. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass durch die von uns geplanten Windenergieanlagen keine bestehenden oder geplanten Funklinien des Waldbrandfrüherkennungssystems beeinflusst werden. Darüber hinaus sind für den Windpark Dorf Zechlin zwei neu anzulegende Löschbrunnen vorgesehen, um im unwahrscheinlichen Brandfall das effektive Löschen des Feuers gewährleisten zu können. IQ FireWatch
Umweltauswirkungen des Vorhabens auf weitere Schutzgüter
Im Zuge der Windpark-Planung haben unabhängige Umweltgutachter für uns einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz: UVP-Bericht) erstellt.
Hierin wird unter anderem aufgeführt, dass durch die Windenergieanlagen keine nachteiligen Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmale zu erwarten sind. Weiter weist das beantragte Vorhaben bezüglich des Klimas und der Luft keine nachteilige Wirkung auf. Stattdessen sind diesbezüglich positive Umweltauswirkungen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu erwarten. Auch zu erwartende Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Biotope werden entsprechend kompensiert.